Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von der Nirmla Labs UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter") bereitgestellten Software EasyZahl sowie aller damit verbundenen Dienste. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Gastronomiebetriebe, „Kunde"). Der Anbieter ist im Verhältnis zum Kunden ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr tätig und bietet seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern an.
Gäste des Kunden, die über EasyZahl Bestellungen aufgeben oder Zahlungen vornehmen, werden hierdurch nicht Vertragspartner des Anbieters. Für sie gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen für Gäste, siehe Nutzungsbedingungen für Gäste.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
EasyZahl stellt eine cloudbasierte Software für Gastronomiebetriebe bereit. Der Funktionsumfang umfasst je nach Konfiguration insbesondere: digitale Speisekarten, Bestellannahme und Bezahlung per QR-Code am Tisch (einschließlich digitaler Rechnung, Rechnungsteilung, offener Tischrechnung und optional der Möglichkeit, die Rechnung außerhalb von EasyZahl zu begleichen, siehe § 8), Vorbestellung und Abholung (Click & Collect), Reservierung mit Anzahlung, Bestellverwaltung, Küchen-Display, Bestell-, Abrechnungs- und Rechnungsfunktionen (POS-Modus), KI-gestützte Übersetzung von Speisekarten, KI-gestützte Erstellung von Gerichtebildern sowie Personalfunktionen (Mitarbeiter-App, Zeiterfassung, Urlaubsverwaltung). Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu verbessern und anzupassen, soweit der vertragliche Kernfunktionsumfang für den Kunden erhalten bleibt.
EasyZahl ist ausschließlich Anbieter der vorstehend beschriebenen Software (Software-as-a-Service). Der Anbieter wird nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und dessen Gästen zustande kommenden Verträge über Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen und tritt insoweit weder als Vermittler, Kommissionär noch als Stellvertreter auf. Für die angebotenen Waren und Leistungen sowie deren Beschaffenheit, Qualität, Verfügbarkeit, Preisauszeichnung, Allergen- und Kennzeichnungspflichten, Zubereitung, Ausgabe und Lieferung und für die Erfüllung sämtlicher gegenüber den Gästen bestehenden gesetzlichen Pflichten (einschließlich verbraucher-, lebensmittel- und preisangabenrechtlicher Vorgaben) ist allein der Kunde verantwortlich. Beanstandungen der Gäste zu Bestellung, Ware oder Leistung sind unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Gast zu klären; der Anbieter ist hieran nicht beteiligt.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos und der Bestätigung durch den Anbieter zustande. Da der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Vorschriften des § 305 Abs. 2 BGB zur Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern hier nicht; es gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses (§§ 145 ff. BGB). Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, diese aktuell zu halten und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen mit entsprechend vergebenen Rollen und Rechten auf das Konto zugreifen; Handlungen über Konten und Unterkonten des Kunden werden dem Kunden zugerechnet.
Mitarbeiterkonten dürfen ausschließlich zu betrieblichen Zwecken des Kunden genutzt werden. Zwischen dem Anbieter und den Mitarbeitern des Kunden kommt kein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde hält die vergebenen Rollen und Berechtigungen aktuell und deaktiviert Konten ausscheidender Mitarbeiter unverzüglich.
§ 4 Preise und Zahlung
Die Nutzung von EasyZahl ist ohne Grundgebühr, Einrichtungsgebühr oder Mindestvertragslaufzeit möglich. Für jede über EasyZahl abgewickelte Gästebestellung erhebt der Anbieter einen Anteil in Höhe von 1 % des Bestellwerts, höchstens jedoch 0,50 EUR pro Bestellung, mindestens jedoch 2 EUR pro Kalendermonat bei aktivem Konto. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters für die Zahlungsabwicklung (§ 5) sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters; sie werden vom Zahlungsdienstleister unmittelbar gegenüber dem Kunden nach dessen jeweils gültigen Konditionen abgerechnet und sind für den Kunden in seinem eigenen Stripe-Konto einsehbar.
Wird eine Rechnung von mehreren Gästen in Teilbeträgen bezahlt (geteilte Zahlung) oder als offene Tischrechnung am Ende des Besuchs beglichen, zählt sie für die Berechnung des Anteils als eine Bestellung. Über die Plattform erfasste Trinkgelder und Reservierungs-Anzahlungen sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage; auf sie erhebt der Anbieter keinen Anteil.
Der Kunde kann über die Plattform eine Online-Servicegebühr erheben, die Gäste je Online-Zahlung zusätzlich zum Rechnungsbetrag zahlen (Höhe gemäß der jeweils aktuellen Anzeige in den Einstellungen des Kunden; Trinkgelder sind nie Teil der Bemessungsgrundlage). Die Online-Servicegebühr ist Umsatz des Kunden und wird auf dessen Beleg ausgewiesen; sie wird dem Gast vor Abschluss der Zahlung angezeigt. Sie fällt nicht an, wenn der Gast von der Möglichkeit nach § 8 Gebrauch macht, außerhalb von EasyZahl zu zahlen. Der Kunde kann die Erhebung der Online-Servicegebühr in den Einstellungen jederzeit deaktivieren; in diesem Fall trägt er die Kosten der Zahlungsabwicklung allein. Die Gebühr ist ein Entgelt für die Online-Bestell- und Abrechnungsfunktion und kein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels (§ 270a BGB bleibt gewahrt).
Änderungen der Gebühren des Anbieters werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen im Voraus in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Bei Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Auf beide Rechtsfolgen wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 5 Zahlungsabwicklung durch Dritte
Zahlungen der Gäste werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Stripe ist ein eigenständig reguliertes Zahlungsinstitut; der Anbieter selbst erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und ist nicht Vertragspartner der Zahlungstransaktion zwischen Gast und Zahlungsdienstleister. Der Kunde schließt mit Aktivierung der Zahlungsfunktion ein eigenes Vertragsverhältnis mit Stripe ab; die Nutzungsbedingungen von Stripe gelten insoweit ergänzend. Voraussetzung für die Zahlungsfunktion ist der erfolgreiche Abschluss der von Stripe verlangten Identifizierungs- und Prüfverfahren (KYC) durch den Kunden. Die Konditionen des Zahlungsdienstleisters (einschließlich dessen Bearbeitungs- und Transaktionsgebühren sowie der Auszahlungs- und Kontoeinstellungen) richten sich nach dem zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister bestehenden Vertrag und können von diesem nach seinen Bedingungen geändert werden; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.
Der Anbieter garantiert weder den Eingang, die Abrechnung noch die Auszahlung von Zahlungen und übernimmt keine Einstandspflicht für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit von Gästen. Dies gilt insbesondere auch für Bestellungen über die offene Tischrechnung (digitaler Deckel), bei denen die Zahlung erst nach dem Verzehr erfolgt: Das Risiko, dass ein Gast eine offene Rechnung nicht begleicht, trägt der Kunde.
§ 6 Erstattungen, Rückbuchungen und Zahlungsstörungen
Über Erstattungen an Gäste (ganz oder teilweise, einschließlich Stornierungen und Kulanzfällen) entscheidet allein der Kunde; der Anbieter stellt hierfür lediglich die technische Funktion bereit. Rückbuchungen (Chargebacks), Zahlungsausfälle, Betrugsfälle auf Gastseite sowie damit verbundene Gebühren des Zahlungsdienstleisters oder der Kartensysteme gehen wirtschaftlich zulasten des Kunden, soweit sie nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Fehler der Software beruhen. Der Kunde wickelt Einwendungen zu einzelnen Transaktionen unmittelbar mit dem Zahlungsdienstleister bzw. dem Gast ab; der Anbieter unterstützt in zumutbarem Umfang mit den in der Software vorhandenen Daten. Erstattungen erfolgen grundsätzlich auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel; bei geteilten Zahlungen erhält jeder Zahlende seinen jeweiligen Anteil zurück.
Bei einer Erstattung an den Gast (ganz oder teilweise) werden die für die ursprüngliche Bestellung bereits angefallene Plattformgebühr des Anbieters (§ 4) sowie die vom Zahlungsdienstleister einbehaltene Bearbeitungs- bzw. Transaktionsgebühr nicht zurückerstattet; diese Beträge verbleiben beim Anbieter bzw. beim Zahlungsdienstleister. Der an den Gast erstattete Betrag geht wirtschaftlich zulasten des Kunden.
Über die Plattform erfasste Trinkgelder werden mit der Zahlung an den Kunden ausgekehrt. Für die Weitergabe an die Mitarbeiter sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Trinkgeldern ist allein der Kunde verantwortlich.
Bei Anzahlungen und Vorauszahlungen (z. B. für Reservierungen oder Vorbestellungen) bestimmt der Kunde die Bedingungen (Höhe, Verfall, Erstattung bei Nichterscheinen) selbst und ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen gegenüber seinen Gästen rechtswirksam vereinbart werden, einschließlich etwaiger verbraucherschützender Informationspflichten und Widerrufsrechte bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen.
§ 7 Kassen- und Steuerrecht; Betriebspflichten des Kunden
EasyZahl verarbeitet Zahlungen der Gäste ausschließlich per Karte, Apple Pay, Google Pay oder vergleichbare unbare Zahlungsmittel über den Zahlungsdienstleister Stripe. Über EasyZahl wird kein Bargeld angenommen, verwaltet oder abgerechnet, und es werden keine vor Ort genutzten bargeldähnlichen Zahlungsmittel (z. B. Guthabenkarten, Gutscheine, Bons oder virtuelle Kundenkonten) unterstützt. EasyZahl hat daher keine „Kassenfunktion" im Sinne von § 146a AO i. V. m. Nr. 1.2 AEAO zu § 146a; für über EasyZahl abgewickelte Bestellungen bestehen keine Pflichten nach der Kassensicherungsverordnung (insbesondere keine TSE-Pflicht).
Der Kunde verpflichtet sich, über EasyZahl keine Bargeldzahlungen oder bargeldähnlichen Zahlungsmittel entgegenzunehmen oder abzuwickeln und keine Funktion zu nutzen, mit der eine Bestellung ohne tatsächliche Zahlung über den Zahlungsdienstleister als bezahlt markiert werden kann. Betreibt der Kunde daneben ein eigenes, bargeldführendes Kassensystem, bleibt dieses vollständig in der Verantwortung des Kunden, einschließlich der eigenen TSE-Pflicht; EasyZahl ersetzt dieses System nicht und ist an dessen Absicherung nicht beteiligt. Beabsichtigt der Kunde, über EasyZahl künftig Bargeld oder bargeldähnliche Zahlungsmittel anzunehmen, informiert er den Anbieter vorab in Textform, damit die dann erforderlichen technischen und rechtlichen Maßnahmen geprüft werden können.
Unabhängig von der Kassenfunktion bleibt der Kunde für die Einhaltung der allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (insbesondere GoBD, § 146 AO) sowie weiterer für seinen Betrieb geltender Vorschriften verantwortlich (u. a. Lebensmittelinformations- Verordnung). Der Anbieter stellt die hierfür erforderlichen technischen Funktionen (u. a. Belege, Exporte) bereit, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die betriebliche Umsetzung oder Auslegung dieser Vorschriften durch den Kunden. Steuerliche Einstellungen (insbesondere Steuersätze pro Artikel) nimmt der Kunde eigenverantwortlich vor.
Die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Belegpflichten des Kunden bestehen auch während einer Störung oder Nichtverfügbarkeit der Software fort. Der Kunde hält für diesen Fall geeignete Ersatzverfahren vor (z. B. manuelle Belegerstellung und Nacherfassung) und dokumentiert Ausfallzeiten entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben. Der Anbieter haftet nicht für steuerliche Nachteile, die auf der Verletzung dieser Ersatz- und Dokumentationspflichten beruhen.
§ 8 Rechnung außerhalb von EasyZahl beglichen (Funktion „Bar bezahlen“)
EasyZahl kann dem Gast die Möglichkeit bieten, in der Anwendung „Bar bezahlen" zu wählen und damit anzukündigen, die Rechnung außerhalb von EasyZahl unmittelbar mit dem Kunden zu begleichen (z. B. bar oder über eine eigene Kasse des Kunden). Diese Auswahl ist lediglich eine Ankündigung des Gastes und keine Kassenfunktion: Die Bestellung bleibt vollständig nutzbar, kann weiter geändert und ergänzt werden, und die Zahlungsfunktionen von EasyZahl (insbesondere die Online-Zahlung nach § 5) bleiben dem Gast unverändert zugänglich.
Für Bestellungen mit einer solchen Ankündigung erfasst EasyZahl ausschließlich betriebliche Bearbeitungsstatus (insbesondere „zubereitet", „serviert", „storniert") sowie den Zeitpunkt der Ankündigung selbst. EasyZahl erfasst zu keinem Zeitpunkt einen Zahlungsstatus, einen vereinnahmten Betrag oder ein Zahlungsmittel für solche Bestellungen und stellt hierfür keine Funktion bereit, eine Bestellung als „bezahlt", „beglichen" oder vergleichbar zu kennzeichnen. Die Bestelldaten verbleiben in der Software ausschließlich zu betrieblichen Zwecken des Kunden (u. a. Küchenablauf, Warenwirtschaft, damit der Gast seine Bestellung mit der vor Ort erhaltenen Rechnung abgleichen kann); sie stellen keine Zahlungsaufzeichnung dar.
Der Tisch bzw. die Bestellung wird erst durch eine gesonderte Handlung des Personals des Kunden abgeschlossen und freigegeben, nachdem die Zahlung tatsächlich eingegangen ist (vollständig online über EasyZahl oder bar bzw. über die eigene Kasse des Kunden). Diese Freigabe ist eine Erklärung des Kunden gegenüber dem Anbieter, dass die Bestellung abgerechnet wurde; sie begründet keine Zahlungsaufzeichnung durch den Anbieter.
Der Kunde kann diese Funktion nur nutzen, nachdem er gegenüber dem Anbieter bestätigt hat, dass er über eine eigene, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Kassenlösung (einschließlich TSE, soweit diese Bargeld oder bargeldähnliche Zahlungsmittel entgegennimmt) verfügt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, jede über diese Funktion angekündigte Zahlung vollständig, richtig und zeitgerecht in seiner eigenen Kassenführung bzw. Buchhaltung zu erfassen; die in EasyZahl verbleibenden Bestelldaten ersetzen diese Aufzeichnung nicht und begründen keine Vermutung der ordnungsgemäßen Versteuerung.
Der Anbieter ist berechtigt, diese Funktion für einzelne Kunden einzuschränken oder zu deaktivieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung (insbesondere zur Verschleierung von Einnahmen) bestehen; § 13 bleibt unberührt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter oder von Behörden frei, die aus einer Nutzung dieser Funktion entgegen den vorstehenden Pflichten entstehen.
§ 9 Inhalte des Kunden; Freistellung
Für sämtliche vom Kunden oder seinen Mitarbeitern eingestellte Inhalte (insbesondere Speisekartentexte, Preise, Allergene und Zusatzstoffe, Fotos, Logos und Beschreibungen) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt und dass die Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf vom Kunden eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach vorheriger Information des Kunden (bei Gefahr im Verzug auch ohne) zu sperren.
§ 10 KI-gestützte Funktionen
Die Software bietet KI-gestützte Funktionen, insbesondere die automatische Übersetzung von Speisekarten in weitere Sprachen und die Erzeugung von Gerichtebildern. Diese Ergebnisse werden maschinell erstellt und können Fehler enthalten. Sie stellen Vorschläge dar, die der Kunde vor Veröffentlichung prüfen und freigeben muss. Dies gilt in besonderem Maße für gesundheitsrelevante Angaben wie Allergene, Zusatzstoffe und Inhaltsstoffe: Maßgeblich sind stets die vom Kunden geprüften und freigegebenen Angaben; der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit maschinell erzeugter Übersetzungen.
KI-generierte Bilder werden ohne Zusicherung ihrer urheber- oder kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit bereitgestellt („as is"). Der Kunde prüft vor der kommerziellen Nutzung, ob ein erzeugtes Bild Rechte Dritter berühren könnte, und verwendet Bilder von Gerichten nur, soweit sie das tatsächlich angebotene Gericht nicht irreführend darstellen.
§ 11 Jugendschutz und altersbeschränkte Artikel
Die Bestellung über QR-Code erfolgt ohne Identitäts- oder Altersprüfung durch die Software. Der Anbieter führt keine Altersverifikation der Gäste durch. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, bei der Abgabe altersbeschränkter Artikel (insbesondere alkoholischer Getränke und Tabakwaren) die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättenrechts einzuhalten, insbesondere durch Alterskontrolle bei der Übergabe durch sein Personal.
§ 12 Personalfunktionen (Mitarbeiter-App, Zeiterfassung, Urlaub)
Die Personalfunktionen unterstützen den Kunden bei der Organisation seines Personals. Der Kunde bleibt als Arbeitgeber allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Pflichten zur Arbeitszeiterfassung nach dem Arbeitszeitgesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, des Mindestlohngesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes sowie der Aufbewahrung von Arbeitszeitnachweisen.
Von der Software berechnete Werte (z. B. Arbeitszeiten, Zuschläge, Pausen, Urlaubsansprüche und Resturlaub) sind Hilfswerte auf Basis der vom Kunden vorgenommenen Einstellungen und erfassten Daten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Werte den auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Regelungen entsprechen; die abschließende Prüfung obliegt dem Kunden.
Soweit der Einsatz der Personalfunktionen in einem Betrieb des Kunden Mitbestimmungsrechte auslöst (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer geeignet sind), ist der Kunde für die Beteiligung des Betriebsrats und etwaige Betriebsvereinbarungen allein verantwortlich.
§ 13 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Die Pflichten des Kunden aus § 7 Abs. 2 (Ersatzverfahren bei Ausfall) bleiben unberührt.
§ 14 Sperrung des Zugangs
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung, für Betrug oder für Verstöße gegen diese AGB bestehen, (b) der Zahlungsdienstleister das Konto des Kunden einschränkt, sperrt oder die Zusammenarbeit beendet, (c) die von Stripe verlangte Identifizierung (KYC) nicht oder nicht mehr erfüllt ist oder (d) die Sperrung zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Plattform erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden über die Sperrung und deren Grund, soweit gesetzlich zulässig, und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Gebührenpflicht für bereits abgewickelte Bestellungen bleibt von einer Sperrung unberührt.
§ 15 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die beruhen auf (a) der Zahlungsabwicklung durch Stripe oder Entscheidungen der Kartensysteme, (b) der Verletzung der Pflichten des Kunden aus §§ 6 bis 12, (c) vom Kunden nicht geprüften und freigegebenen maschinell erzeugten Inhalten oder (d) der Nichteinhaltung der Ersatzverfahren nach § 7 Abs. 2. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen; die Haftung für Mängel bei Verschulden bleibt unberührt.
§ 16 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Alle Rechte an der Software EasyZahl und den zugehörigen Inhalten verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum Einsatz in seinem eigenen Betrieb. An den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben die Rechte beim Kunden; der Kunde räumt dem Anbieter die für den Betrieb des Dienstes erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 17 Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (insbesondere Gastdaten im Rahmen von Bestellung und Zahlung sowie Beschäftigtendaten im Rahmen der Personalfunktionen) erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieser AGB ist. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, einschließlich etwaiger Informationspflichten gegenüber Gästen und Beschäftigten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
§ 18 Laufzeit, Kündigung und Datenexport
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden; eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Gebühren bleiben von der Kündigung unberührt.
Der Kunde kann seine Daten (insbesondere steuerlich relevante Kassen- und Abrechnungsdaten sowie Arbeitszeitnachweise) während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren; auf die steuerrechtlichen Formate (insbesondere DSFinV-K) wird verwiesen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (bis zu zehn Jahre, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB) nach Vertragsende liegt beim Kunden; der Anbieter empfiehlt einen vollständigen Export vor Vertragsende. Nach Ablauf des Exportzeitraums ist der Anbieter zur Löschung der Daten berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen.
§ 19 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht (z. B. Ausfälle von Internet-Infrastruktur oder Rechenzentren Dritter, Angriffe Dritter, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse). Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 20 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder die Weiterentwicklung der Software erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf und auf das Kündigungsrecht des Kunden wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde wird hierüber informiert und kann den Vertrag jederzeit gemäß § 18 kündigen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.