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Existenzgründung · 19. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Ein Restaurant in Deutschland eröffnen: Die Grundlagen-Checkliste, die kaum jemand klar erklärt

Zwischen Gewerbeamt, Gesundheitsamt und Finanzamt bringt die Eröffnung eines Restaurants in Deutschland mehr Papierkram mit sich, als die meisten Erstgründer erwarten. So läuft die übliche Reihenfolge ab.

Ein Restaurant zu eröffnen ist teils Kochen, teils Immobilien, teils Bürokratie - aber in Deutschland hat der Bürokratie-Teil eine ziemlich vorhersehbare Reihenfolge, auch wenn sie kaum jemand einmal von Anfang bis Ende an einem Ort erklärt. Das hier ist ein allgemeiner Überblick, kein Ersatz für die Beratung durch einen Steuerberater oder dein zuständiges Gewerbeamt, da die genauen Anforderungen je nach Bundesland und Kommune variieren.

Üblicherweise beginnt es mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt - das ist meist der erste formale Schritt und löst eine Kaskade automatischer Meldungen an Finanzamt, IHK und manchmal die Berufsgenossenschaft aus. Danach vergibt das Finanzamt eine Steuernummer und stellt einige Fragen zum erwarteten Umsatz, die deinen anfänglichen Umsatzsteuer- und Vorauszahlungsplan festlegen.

Bei der Gastronomie kommt speziell das Gesundheitsamt ins Spiel, das eine Hygiene-Belehrung für alle verlangt, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, und je nach Konzept eine Begehung vor oder kurz nach der Eröffnung. War der Raum vorher kein Restaurant, wird oft auch eine Baugenehmigung oder zumindest eine Nutzungsänderung benötigt - das ist der Schritt, der neue Betreiber am häufigsten überrascht, da er am längsten dauern kann und am leichtesten unterschätzt wird.

Bei der Kasse: Jede elektronische Registrierkasse braucht ab dem ersten Tag eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) nach KassenSichV, und die GoBD regelt, wie digitale Aufzeichnungen geführt und exportiert werden - beides lohnt sich zu verstehen, bevor man ein Kassensystem auswählt, nicht danach.

Der ehrliche Rat erfahrener Betreiber: Die Gespräche mit Gesundheitsamt und Bauamt so früh wie möglich beginnen, da sie meist am langsamsten laufen, und einen Steuerberater einbeziehen, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, nicht danach - die Kosten für eine Stunde seiner Zeit vorab sind gering im Vergleich zu dem, was eine falsche Annahme über Umsatzsteuer oder Anmeldezeitpunkt später kosten kann.

EasyZahl Team

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