Stand: 2026
1. Worum es hier geht
Wenn du in einem Restaurant einen QR-Code scannst, um die Speisekarte zu sehen, zu bestellen oder zu bezahlen, nutzt du die Software EasyZahl. Betreiber von EasyZahl ist die Nirmla Labs UG (haftungsbeschränkt), Rathausstr. 15, 10367 Berlin. Vertragspartner für deine Bestellung und deinen Aufenthalt bleibt jedoch ausschließlich das Restaurant, nicht EasyZahl. Für die Geschäftsbeziehung zwischen EasyZahl und dem Restaurant gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; diese betreffen dich als Gast nicht unmittelbar.
2. Keine Registrierung nötig
Du benötigst kein Konto, um über EasyZahl zu bestellen oder zu bezahlen. Es werden nur die Daten verarbeitet, die für deine Bestellung und Zahlung notwendig sind. Details dazu findest du in der Datenschutzerklärung.
3. Bestellung und Vertragspartner
Deine Bestellung kommt unmittelbar mit dem Restaurant zustande, nicht mit EasyZahl. Für Fragen zu Speisen, Preisen, Allergenen oder deiner Bestellung wende dich bitte direkt an das Restaurantpersonal vor Ort.
4. Zahlungsabwicklung
Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Stripe ist ein eigenständig reguliertes Zahlungsinstitut. EasyZahl selbst erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und ist nicht Vertragspartner deiner Zahlungstransaktion. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe. Erstattungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel; bei geteilten Zahlungen erhält jeder Zahlende seinen jeweiligen Anteil zurück.
Trinkgeld ist freiwillig; die Höhe bestimmst du vor der Zahlung selbst. Trinkgelder werden vollständig an das Restaurant weitergeleitet, das sie an sein Team verteilt. EasyZahl erhebt auf Trinkgelder keine Gebühr.
Kannst du eine Rechnung mit anderen teilen oder einen Zahlungslink weitergeben, kann jede Person mit diesem Link den offenen Betrag einsehen und Teilzahlungen vornehmen. Gib Zahlungslinks daher nur an Personen weiter, die mitbezahlen sollen.
5. Offene Tischrechnung
Bietet das Restaurant eine offene Tischrechnung an (Bestellen während des Besuchs, Bezahlen am Ende), bist du verpflichtet, die aufgelaufene Rechnung vor dem Verlassen des Restaurants vollständig zu begleichen. Die offene Rechnung ist jederzeit über den QR-Code an deinem Tisch einsehbar.
6. Vorbestellung, Abholung und Anzahlung
Bestellst du im Voraus (z. B. zur Abholung) oder leistest du eine Anzahlung für eine Reservierung, kommt auch dieser Vertrag ausschließlich mit dem Restaurant zustande. Die Bedingungen für Anzahlungen (Höhe, Erstattung, Verfall bei Nichterscheinen) legt das Restaurant fest und werden dir vor der Zahlung angezeigt. Erstattungen nimmt das Restaurant vor; wende dich dazu bitte direkt an das Restaurant.
7. Widerrufsrecht
Bestellungen von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr im Restaurant sind auf die unmittelbare Erbringung ausgerichtet. Bei Vorbestellungen und Anzahlungen, die du aus der Ferne (online) vornimmst, können gesetzliche Verbraucherrechte einschließlich eines Widerrufsrechts nach § 312g BGB bestehen; ob und inwieweit dies der Fall ist und welche Ausnahmen greifen, hängt vom Einzelfall ab. Verpflichtet zur Information hierüber ist das Restaurant als dein Vertragspartner; bei Fragen oder Beanstandungen wende dich bitte zunächst an das Restaurant.
8. Kontakt
Für Fragen zur Software EasyZahl (nicht zu deiner Bestellung) erreichst du uns unter [email protected].